Rechtsprechung
   OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,17256
OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10 (https://dejure.org/2010,17256)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12.05.2010 - 2 ME 180/10 (https://dejure.org/2010,17256)
OVG Niedersachsen, Entscheidung vom 12. Mai 2010 - 2 ME 180/10 (https://dejure.org/2010,17256)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2010,17256) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Zur Frage zumutbarer Schulwegzeiten eines behinderten Schülers

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 Abs. 1 NSchG; § 114 Abs. 2 NSchG
    Zumutbarkeit einer um zehn Minuten je Fahrstrecke längeren schultäglichen Beförderung eines behinderten Schülers der Primarstufe in einem Sammeltransport zu einer rund 60 km entfernten Förderschule mit einem überregionalen Angebot

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    NSchG § 114 Abs. 1; NSchG § 114 Abs. 2
    Zumutbarkeit einer um zehn Minuten je Fahrstrecke längeren schultäglichen Beförderung eines behinderten Schülers der Primarstufe in einem Sammeltransport zu einer rund 60 km entfernten Förderschule mit einem überregionalen Angebot

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)

    Schülerbeförderung - Förderschule mit überregionalem Förderangebot (Primarstufe)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zumutbarkeit einer um zehn Minuten je Fahrstrecke längeren schultäglichen Beförderung eines behinderten Schülers der Primarstufe in einem Sammeltransport zu einer rund 60 km entfernten Förderschule mit einem überregionalen Angebot

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (4)

  • OVG Niedersachsen, 04.06.2008 - 2 LB 5/07

    Zumutbarkeit von Schulwegezeiten beim Besuch einer außerstädtischen öffentlichen

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10
    Hierbei kann auch ein größerer Einzugsbereich einer Schule aufgrund ihres besonderen überregionalen Angebots berücksichtigt werden (vgl. Senat, Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 37 ff. m. w. N.; 13. Senat des beschließenden Gerichts, Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812, 813 f.).

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl. 2007, 336; Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Rdnr. 34, jeweils m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07

    Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10
    Ein derartiger eigenständiger Bildungsgang ist mit Blick auf die besondere Ausgestaltung des Lehrstoffs sowie der Lehr- und Erziehungsmethoden etwa bei einem altsprachlichen Gymnasium (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 7975/94 -, NdsVBl. 1996, 242) oder einer Waldorfschule (vgl. Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, a. a. O.; Nds. OVG, Urt. v. 30.11.1983 - 13 OVG A 56/83 -, a. a. O.; Urt. v. 16.9.1984 - 13 OVG A 172/83 - Urt. v. 17.10.1984 - 13 OVG A 1733 -) angenommen worden.

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl. 2007, 336; Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Rdnr. 34, jeweils m. w. N.).

  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 56/83
    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10
    Hierbei kann auch ein größerer Einzugsbereich einer Schule aufgrund ihres besonderen überregionalen Angebots berücksichtigt werden (vgl. Senat, Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 37 ff. m. w. N.; 13. Senat des beschließenden Gerichts, Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812, 813 f.).
  • OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94

    Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium

    Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10
    Ein derartiger eigenständiger Bildungsgang ist mit Blick auf die besondere Ausgestaltung des Lehrstoffs sowie der Lehr- und Erziehungsmethoden etwa bei einem altsprachlichen Gymnasium (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 7975/94 -, NdsVBl. 1996, 242) oder einer Waldorfschule (vgl. Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, a. a. O.; Nds. OVG, Urt. v. 30.11.1983 - 13 OVG A 56/83 -, a. a. O.; Urt. v. 16.9.1984 - 13 OVG A 172/83 - Urt. v. 17.10.1984 - 13 OVG A 1733 -) angenommen worden.
  • OVG Niedersachsen, 16.11.2012 - 2 ME 359/12

    Bestimmung des Bezugspunkts für Anfang und Ende des Schulweges im Rahmen eines

    (4) Zu berücksichtigen ist schließlich, dass der Normgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen einen sehr weitreichenden Gestaltungsspielraum bei der Reichweite seiner Förderung hat und standardisieren und pauschalieren darf; denn die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (Senat, Beschl. v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12

    Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.
  • VG Oldenburg, 17.01.2012 - 5 B 2806/11

    Antragsbefugnis; Schülerbeförderung; Umgangsrecht; maßgeblicher Wohnsitz

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist nämlich - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 2 ME 180/10 - juris Rn. 16).
  • OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16

    Schülerbeförderung; besonders gefährlich; Schülerfahrkosten; Übergriffe

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.
  • OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 2 LA 216/16

    Berufliches Gymnasium; Berufsbildende Schulen; Schülerbeförderung;

    Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht