Rechtsprechung
OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Zur Frage zumutbarer Schulwegzeiten eines behinderten Schülers
- Entscheidungsdatenbank Niedersachsen
§ 114 Abs. 1 NSchG; § 114 Abs. 2 NSchG
Zumutbarkeit einer um zehn Minuten je Fahrstrecke längeren schultäglichen Beförderung eines behinderten Schülers der Primarstufe in einem Sammeltransport zu einer rund 60 km entfernten Förderschule mit einem überregionalen Angebot - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
NSchG § 114 Abs. 1; NSchG § 114 Abs. 2
Zumutbarkeit einer um zehn Minuten je Fahrstrecke längeren schultäglichen Beförderung eines behinderten Schülers der Primarstufe in einem Sammeltransport zu einer rund 60 km entfernten Förderschule mit einem überregionalen Angebot - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz frei)
Schülerbeförderung - Förderschule mit überregionalem Förderangebot (Primarstufe)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Zumutbarkeit einer um zehn Minuten je Fahrstrecke längeren schultäglichen Beförderung eines behinderten Schülers der Primarstufe in einem Sammeltransport zu einer rund 60 km entfernten Förderschule mit einem überregionalen Angebot
Verfahrensgang
- VG Oldenburg, 08.04.2010 - 5 B 952/10
- OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10
Wird zitiert von ... (5) Neu Zitiert selbst (4)
- OVG Niedersachsen, 04.06.2008 - 2 LB 5/07
Zumutbarkeit von Schulwegezeiten beim Besuch einer außerstädtischen öffentlichen …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10
Hierbei kann auch ein größerer Einzugsbereich einer Schule aufgrund ihres besonderen überregionalen Angebots berücksichtigt werden (vgl. Senat, Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 37 ff. m. w. N.;… 13. Senat des beschließenden Gerichts, Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812, 813 f.).Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (…vgl. hierzu Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl. 2007, 336; Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Rdnr. 34, jeweils m. w. N.).
- OVG Niedersachsen, 24.05.2007 - 2 LC 9/07
Erstattung der notwendigen Aufwendungen für den Schulweg durch den Träger der …
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10
Ein derartiger eigenständiger Bildungsgang ist mit Blick auf die besondere Ausgestaltung des Lehrstoffs sowie der Lehr- und Erziehungsmethoden etwa bei einem altsprachlichen Gymnasium (…vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 7975/94 -, NdsVBl. 1996, 242) oder einer Waldorfschule (vgl. Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, a. a. O.;… Nds. OVG, Urt. v. 30.11.1983 - 13 OVG A 56/83 -, a. a. O.;… Urt. v. 16.9.1984 - 13 OVG A 172/83 - Urt. v. 17.10.1984 - 13 OVG A 1733 -) angenommen worden.Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. hierzu Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl. 2007, 336;… Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Rdnr. 34, jeweils m. w. N.).
- OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 30.11.1983 - 13 A 56/83
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10
Hierbei kann auch ein größerer Einzugsbereich einer Schule aufgrund ihres besonderen überregionalen Angebots berücksichtigt werden (…vgl. Senat, Urt. v. 4.6.2008 - 2 LB 5/07 -, juris Langtext Rdnr. 37 ff. m. w. N.; 13. Senat des beschließenden Gerichts, Urt. v. 30.11.1983 - 13 A 56/83 -, NVwZ 1984, 812, 813 f.). - OVG Niedersachsen, 20.12.1995 - 13 L 7975/94
Schülerbeförderung; Eigenständiger Bildungsgang; Altsprachliches Gymnasium
Auszug aus OVG Niedersachsen, 12.05.2010 - 2 ME 180/10
Ein derartiger eigenständiger Bildungsgang ist mit Blick auf die besondere Ausgestaltung des Lehrstoffs sowie der Lehr- und Erziehungsmethoden etwa bei einem altsprachlichen Gymnasium (vgl. Nds. OVG, Urt. v. 20.12.1995 - 13 L 7975/94 -, NdsVBl. 1996, 242) oder einer Waldorfschule (…vgl. Senat, Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, a. a. O.;… Nds. OVG, Urt. v. 30.11.1983 - 13 OVG A 56/83 -, a. a. O.;… Urt. v. 16.9.1984 - 13 OVG A 172/83 - Urt. v. 17.10.1984 - 13 OVG A 1733 -) angenommen worden.
- OVG Niedersachsen, 16.11.2012 - 2 ME 359/12
Bestimmung des Bezugspunkts für Anfang und Ende des Schulweges im Rahmen eines …
(4) Zu berücksichtigen ist schließlich, dass der Normgeber bei der Gewährung freiwilliger Leistungen einen sehr weitreichenden Gestaltungsspielraum bei der Reichweite seiner Förderung hat und standardisieren und pauschalieren darf; denn die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (Senat, Beschl. v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl. - OVG Niedersachsen, 02.12.2014 - 2 LB 353/12
Verfassungsrechtliche Anerkennung einer nach Maßgabe des Landesrechts für die …
Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl. - VG Oldenburg, 17.01.2012 - 5 B 2806/11
Antragsbefugnis; Schülerbeförderung; Umgangsrecht; maßgeblicher Wohnsitz
Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist nämlich - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. Nds. OVG, Beschluss vom 12. Mai 2010 - 2 ME 180/10 - juris Rn. 16). - OVG Niedersachsen, 29.03.2017 - 2 LA 241/16
Schülerbeförderung; besonders gefährlich; Schülerfahrkosten; Übergriffe
Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl. - OVG Niedersachsen, 30.11.2016 - 2 LA 216/16
Berufliches Gymnasium; Berufsbildende Schulen; Schülerbeförderung; …
Die nach Maßgabe des Landesrechts für die Schülerbeförderung gewährte Leistung ist - verfassungsrechtlich gesehen - eine freiwillige Leistung der öffentlichen Hand, ohne dass die staatliche Verpflichtung zum besonderen Schutz der Familie (Art. 6 Abs. 1 GG), das durch Art. 6 Abs. 2 Satz 1 GG gewährleistete Elternrecht, das Grundrecht des Schülers auf Bildung (Art. 2 Abs. 1 GG) sowie das in Art. 20 Abs. 1 GG verankerte Sozialstaatsprinzip einen (verfassungsrechtlichen) Anspruch darauf begründen, dass die öffentliche Hand die Kosten der Schülerbeförderung übernimmt (vgl. BVerwG, Beschl. v. 4.6.2013 - 6 B 22.13 -, juris, Senat, Urt. v. 8.1.2014 - 2 LB 364/12 -, NdsVBl 2014, 196, Beschl. v. 16.11.2012 - 2 ME 359/12 -, NVwZ-RR 2013, 148, v. 12.5.2010 - 2 ME 180/10 -, juris; Urt. v. 24.5.2007 - 2 LC 9/07 -, NdsVBl.